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Probleme im Direktmarketing: Spam, Recht und Grundlagen

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Direktmarketing-Aktionen sind die bevorzugten Werbeformen bei der Bewerbung von NeukundInnen und dem Informieren von BestandskundInnen. Worauf gilt es hierbei zu achten?

Im Wesentlichen geht es beim Direktmarketing um zwei Ziele:

  1. Jeder Existenzgründer möchte mit dem Direktmarketing KundInnen gewinnen.
  2. Jeder Unternehmer möchte die bereits geworbenen KundInnen binden.

Das Direktmarketing ist nämlich auch eine geeignete Methode, um nach der KundInnengewinnung die StammkundInnen zu pflegen. Zur Erreichung beider Ziele stehen Gründern und Unternehmern einige Instrumente im Direktmarketing zur Verfügung, doch gilt es diese mit Vorsicht zu nutzen:

Rechtsvorschriften

Achtung, es sind nicht alle Werbeformen im Direktmarketing rechtlich zulässig. Insbesondere ist die Regelung im Datenschutz bezüglich der Adressenverwendung zu beachten.

Beim Direktmarketing ist schnell ein Verstoß gegen das Gesetz begangen. Speziell das Direktmarketing durch elektronische Medien wie E-Mail und via Telefon bewegt sich oft in einer Grauzone. Daher ist es ratsam, für geplante Kampagnen entsprechende Dienstleister zu konsultieren.

Ebenso sind Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Interessenten unzulässig. Deshalb ist dieses Direktmarketing ebenfalls genauer zu durchdenken, damit Fehler vermieden werden. Generell lohnt sich auch beim Direktmarketing via Telefon die Beratung durch professionelle Dienstleister.

SMS-Werbung sowie die Werbung per Fax gehören zu den Bereichen im Direktmarketing, vor denen Verbraucher besonders geschützt werden. Somit stellt dieses Direktmarketing für Gründer und Unternehmer keine einfache Form der Werbung dar.

Um mögliche Mahnverfahren oder gar Geldbußen zu vermeiden, sollten Jungunternehmer sich mit einem Anwalt oder einem erfahrenen Dienstleister zusammensetzen und die entsprechende Direktmarketing-Kampagne besprechen.

Sie haben Post!

Anders verhält es sich beim Direktmarketing mittels Briefsendung. Dazu zählt auch das Verteilen bzw. Versenden von Prospekten oder Flyern. Hiermit können Existenzgründer problemlos potenzielle KundInnen über eine Wurfsendung erreichen. Äußert der Adressat eine entgegengesetzte Willenserklärung, muss das Direktmarketing allerdings wieder eingestellt werden.


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